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Mittwoch, 22. Mai 2013

Der Schuss geht nach hinten los


Die Nachricht, die Zentralstelle Ludwigsburg habe gegen ca. 50 deutsche im Greisenalter befindliche ehemalige SS-Wachleute des Konzentrationslagers Auschwitz Vorermittlungen wegen Beihilfe zum Mord eingeleitet, hat in den Medien zunächst einen kollektiven Freudentaumel ausgelöst.

Ganz langsam stellt sich aber Ernüchterung ein, plötzlich sieht sich Ludwigsburg selbst massiver Kritik ausgesetzt, der es sich mit Argumenten kaum erwehren kann:

Warum erst jetzt, 70 Jahre nach Kriegsende? Warum lebten die deutschen mutmaßlichen Beihelfer zum Mord über Jahrzehnte unbehelligt unter uns? Hat die Zentralstelle Ludwigsburg in der Vergangenheit gegenüber deutschen SS-Wachleuten versagt, hat sie vor deutscher Schuld die Augen verschlossen oder war sie gar blind bei deutscher Schuld?

Die Antwort von Ludwigsburg ist stets stereotyp dieselbe, „frei nach Neckermann“:

Erst Demjanjuk macht's möglich!

Dabei handelte es sich um nichts anderes als eine unhaltbare Ausrede. Der Hinweis auf Demjanjuk und das Verfahren vor dem LG München ist eine Irreführung der Gesellschaft und der Öffentlichkeit.

Um den Medien und der Öffentlichkeit das Verfahren gegen Demjanjuk schmackhaft zu machen, musste eine Legende gestrickt werden. Die wahren Hintergründe des Falles sind von den verantwortlichen Stellen nie zugegeben worden.

Nach dieser Legende soll der ehemalige Richter am Landgericht Landau, Thomas Walther, an seinem Dienstcomputer in der Zentralstelle gesurft haben und per Zufall auf Demjanjuk gestoßen sein. Er soll dann die gegen Demjanjuk in Amerika ergangenen Ausweisungsurteile gelesen haben.
  
Dann habe ihn das in Deutschland herrschende Legalitätsprinzip angetrieben und dafür gesorgt, dass Demjanjuk nach Deutschland abgeschoben wurde, um so das Strafverfahren gegen ihn und seine Verurteilung zu ermöglichen.

Europa als Komplize Hitlers

In Wirklichkeit ging es Walther um etwas ganz anderes: Was Walther dachte und plante, wird in Zeit Online, www.zeit.de/2009/28/DOS-Demjanjuk wie folgt beschrieben:

Walther glaubt, Demjanjuk könnte noch einmal ein großer Fall sein. Sein Fall. Mit ihm könnte er eine Praxis durchbrechen, die ihn immer gestört hat: Die deutsche Justiz hatte es stets vermieden, über Nazikollaborateure aus dem Baltikum, aus Ungarn, Rumänien oder der Ukraine zu richten – Menschen, die die Deutschen erst zu Opfern und dann zu Tätern gemacht hatten.

Walther ging es im Falle Demjanjuk um die Neuschreibung der Geschichte und um die Widerlegung der
These von der Alleinschuld Deutschlands am Judenmord.

Der deutschen und europäischen Öffentlichkeit sollte mit der exemplarischen Verurteilung von Demjanjuk bewiesen werden,  dass der Holocaust ohne die aktive Mitwirkung einer Vielzahl europäischer Nationen gar nicht möglich war bzw. nicht hätte stattfinden können. Walthers Ziel war:

Heraus aus der Alleinschuld Deutschlands, Transformation der Alleinschuld in eine Gesamtschuld Europas durch Nachweis der Komplizenschaft zahlreicher europäischer Nationen mit Nazi-Deutschland.

In der Allgemeinen Zeitung az.online.de wird Walther in einem Interview, publiziert am 15.5.2013, wie folgt zitiert:

Wir hatten die Idee, diesen Fall als „door opener“ zu nutzen und uns den prominenten Namen (Demjanjuk) zu Nutze zu machen.

Es ging gar nicht um die Schuld oder Unschuld von Demjanjuk, es ging nicht um das Erreichen gesetzlicher Zwecke des Strafprozesses im Rechtsstaat, Demjanjuk war das Instrument, Demjanjuk war der Steigbügelhalter, um die Geschichte neu zu schreiben und sie zu verfälschen. Das wahre Ziel des Demjanjuk Prozesses war:

Deutschland wäscht sich von der Alleinschuld rein auf Kosten anderer europäischer Nationen.

In Form eines Gerichtsurteils gegen Demjanjuk sollte die Botschaft an Europa lauten:

Ohne die Mithilfe einer Vielzahl von freiwilligen Helfern aus zahlreichen europäischen Nationen war der Holocaust nicht möglich und hätte gar nicht stattgefunden.

Der Holocaust als europäisches Projekt

Der Wunsch Deutschlands nach Absolution

Die wahren Ziele des Demjanjuk-Prozesses wurden im Spiegel-Artikel über die europäischen Handlanger des Holocausts offenbar:

Die Deutschen waren die Mörder, aber auch viele Nichtdeutsche mordeten mit. Der Fall John Demjanjuk lenkt jetzt den Blick auf einen vernachlässigten Aspekt des Judenmordes der Nationalsozialisten: Hitlers Häscher hatten willige Helfer für ihr Jahrtausendverbrechen – in fast allen Ländern Europas. …  Auf den Totenfeldern in Osteuropa kamen auf einen deutschen Polizisten bis zu 10 einheimische Hilfskräfte. Ähnlich war das Zahlenverhältnis in den Vernichtungslagern. Zwar nicht in Auschwitz, das fast ausschließlich von Deutschen betrieben wurde, wohl aber in Belzec, Treblinka oder eben Sobibor, wo mutmaßlich John Demjanjuk wütete. Dort standen einer Handvoll SS-Leute ungefähr 120 Trawniki zur Seite. Ohne diese hätten es die Deutschen „niemals geschafft“, in Sobibor 250.000 Juden umzubringen, urteilt ein Überlebender. Es waren die Trawniki, die das Lager bewachten, die Juden nach ihrer Ankunft aus den Waggons und von den Lastwagen trieben, sie in die Gaskammer prügelten. Vor diesem Hintergrund stellt sich eine Frage, die der Berliner Historiker Götz Aly schon vor Jahren formuliert hat: Handelt es sich bei der „Endlösung der Judenfrage“ wohlmöglich um ein „europäisches Projekt, das sich nicht allein aus den speziellen Voraussetzungen der deutschen Geschichte klären lässt?

Welch fürchterliche, die deutsche Alleinschuld verharmlosenden und gefährlichen Sätze, die der deutschen Sehnsucht nach einer Beendigung des Traumas Holocaust und einer Absolution so sehr entgegenkommen und die Geschichte so schrecklich verfälschen! Eine Handvoll Nazis gegen Massen von Ukrainern und Trawnikis. Bezogen auf Belzec, Treblinka und Sobibor, drei Mal eine Handvoll Nazis gegen Hunderte von judenmordenden Trawniki = Ausländern.

Selbst der einfältigste Historiker müsste unverzüglich einer solchen Geschichtsverfälschung widersprechen und einen Sturm der Entrüstung entfachen. Die Thesen suggerieren eine massenhafte Komplizenschaft der europäischen Völker auf Augenhöhe mit wenigen Nazis aus Deutschland, die man angeblich an einer Hand abzählen kann. Es wird verschwiegen, dass Trawniki nichts anderes als Diensthunde der Nazis waren, die von den Nazis mit brutaler Gewalt dazu gezwungen wurden, die Drecksarbeit in den Vernichtungslagern für die deutschen Nazischergen zu erledigen. Parierten sie nicht, wurden sie von den deutschen Nazis erschossen. Und es wird verschwiegen, wie viele Nazis tatsächlich an der Aktion Reinhardt, der fast zwei Millionen Juden zum Opfer fielen, beteiligt waren. Dabei ist der Abschlussbericht des Leiters dieser Aktion allgemein bekannt und zugänglich.

Selektive Justiz

Der Fall Demjanjuk war und ist selektive Justiz und damit vom Beginn der Ermittlungen bis hin zur nie rechtskräftig gewordenen, weggefallenen Verurteilung verfassungswidrig. Kein anderer Trawniki, kein anderer angebliche europäischer Komplize von Hitler wurde wegen seiner angeblichen Verbrechen im Ausland in Deutschland vor Gericht gestellt. Weitere Trawnikis waren und sind nicht greifbar. Trawniki sagten in deutschen Naziprozessen als Zeugen aus, sie blieben unbehelligt, konnten frei anreisen und frei wieder in ihre Heimatlänger zurückreisen. Ihnen gegenüber wurde niemals ein Vorwurf erhoben, schon deshalb nicht, weil Deutschland gar nicht zuständig war. Im Übrigen galt für Trawniki unwiderlegt und unwiderlegbar über 70 Jahre, dass sie unter Bedrohung von Leib und Leben zum Dienst gezwungen wurden und wegen Befehlsnotstandes entschuldigt waren.
  
Aber auch deutsche SS-Wachleute in Konzentrations- und Vernichtungslagern waren überhaupt nicht im Visier von Ludwigsburg. Für diese Deutschen galt nach wie vor die „stille Amnestie“, von der Zehntausende deutscher SS-Wachleute und Wehrmachtsangehörige in Konzentrations- und Vernichtungslagern der SS und der Wehrmacht profitiert haben. Es war diese stille Amnestie und nicht der Fall Demjanjuk, die auch zugunsten der nunmehr von Ludwigsburg ausgewählten 50 Greise galt.

Dass die Zentralstelle nunmehr gegen die letzten 50 oder 100 deutschen SS-Wachleute in Konzentrations- und Vernichtungslagers Ermittlungen beginnt, ist ausschließlich der Widerlegung des Vorwurfes einer selektiven verfassungswidrigen Einzelverfolgung von Demjanjuk geschuldet.

Nachdem das Verfahren gegen Demjanjuk gescheitert ist und andere Trawniki als Sündenböcke nicht zur Verfügung stehen, wurde der juristische Besuch in deutschen Altersheimen und Siechen- und Pflegestationen angetreten, um dort noch die letzten SS-Wachleute aufzuspüren und aus ihren Betten zu holen. Ein jüdisches Opfer, das Auschwitz überlebt hat, hat in der Sendung Kontraste vom 16.5.2013 im Interview ausgesagt:

Was Ludwigsburg jetzt macht, ist das Allerletzte.

Damit ist alles gesagt. Schon das Verfahren gegen John Demjanjuk grenzte an eine „Verhöhnung des Holocaust und seiner Opfer“. Im Strafprozess geht es zentral um den Angeklagten, seine Bestrafung, seine Resozialisierung, nicht aber um Geschichtsunterricht oder um Vorlesungen eines Historikers. Die Strafe soll auf dem Fuße folgen. Nichts, gar nichts von diesen Zielen eines Strafprozesses ist 70 Jahre danach heute erreichbar. Das größte Verbrechen in der Menschheitsgeschichte trifft auf Angeklagte, die von schweren Krankheiten gezeichnet, mit Schmerzmitteln vollgepumpt, gerade und soeben noch die letzten Tage ihres erlöschenden Lebens mit Unterstützung einer Vielzahl von Pflegern und unter ständiger medizinischer Versorgung zu meistern versuchen. Das immer wieder gehörte Argument, die juristische Verfolgung solcher Personen sei deshalb notwendig, weil diese bei ihren Taten keine Rücksicht auf ihre Opfer genommen hätten, ist eines Rechtsstaates unwürdig. Und das Argument“ besser spät als nie“ rechtfertigt nicht, Strafprozesses zu führen, die nicht mehr zu einem rechtskräftigen Schuldspruch führen und die mit dem Strafrecht verbundenen Strafzwecke gar nicht mehr erreichen können.

Die Opfer des Holocausts sollten sich aus Gründen ihrer eigenen Menschenwürde und aus Gründen des würdigen Andenkens an ihre ermordeten Angehörigen zu schade sein, an Prozessen gegen Sterbende mitzuwirken. Die Schließung der Zentralstelle ist angezeigt.