Pressemitteilung
Prozesslawine gegen deutsche Nazihelfer und Wehrmachtsangehörige bleibt aus
Fast 20 Monate nach dem bejubelten Fehlurteil des Landgerichts München II gegen John
Demjanjuk wird immer deutlicher, dass die werbewirksamen Ankündigungen von einer
kommenden Prozesslawine gegen deutsche Nazihelfer nichts weiter als leeres Gerede waren. Bis
heute gibt es keine Anklage, kein einziger Strafprozess ist in Gang gesetzt oder begonnen worden.
Die als „Dammbruch“ bezeichnete, dem Urteil gegen Demjanjuk zugrundeliegende Auffassung
von der Kollektivschuld von Wachleuten in Vernichtungslagern der Waffen-SS, verbunden mit
dem juristischen Verzicht auf einen individuellen Schuldnachweis gegen den Angeklagten, hat
bis heute keine Schule gemacht.
Damit scheint die Verteidigung von John Demjanjuk mit ihrem Hinweis Recht zu behalten, dass
die „neue Lehre“ – offensichtlich einer abgewandelten Erbschuldtheorie entlehnt – ausschließlich
und allein dazu aufgestellt wurde, um eine verfassungswidrige Einzelverfolgung von John
Demjanjuk und seine Verurteilung zu rechtfertigen. Schon das israelische höchste Strafgericht
hatte ausdrücklich festgestellt, dass man auch hinsichtlich Sobibor John Demjanjuk nicht
nachweisen könne, dass er an den deutschen Naziverbrechen dort beteiligt war.
Es zeichnet 10 Monate nach dem Tode von John Demjanjuk immer mehr ab, dass John
Demjanjuk nur deshalb trotz seines hohen Alters und seiner schweren Erkrankungen auf immer
von Ehefrau und Familie getrennt und nach Deutschland zwangsdeportiert wurde, um als
Bauernopfer für die Erhaltung der Ludwigsburger Zentralstelle zu dienen und Sündenbock für
deutsche Naziverbrechen zu sein.
Würde man die Lehre von der Kollektivschuld von Wachmännern wirklich anwenden, brächen in
der Tat alle Dämme. Denn die Nachkommen und Erben von 3,5 Mio. bestialisch durch deutsche
Soldaten und SS-Männer umgebrachten ukrainischen und russischen Rotarmisten würden von
Deutschland Wiedergutmachung fordern, die weit über ein Finanzvolumen von 50 Milliarden
Euro hinaus gingen.
Der Fall Demjanjuk zeigt mit großer Eindringlichkeit, dass die Ludwigsburger Zentralstelle keine
Aufgaben mehr hat und geschlossen werden muss.
70 Jahre nach Kriegsende kann es keinesfalls Aufgabe eines Rechtsstaates sein, in einem
ausgestorbenen Haifischbecken herum zu fischen und ein oder zwei dort noch schwimmende
Sprotten zu Killer-Haien aufzublähen.
Nicht einmal der Fall Demjanjuk konnte trotz eines Millionenaufwandes zu Ende geführt werden,
das Verfahren platzte infolge des Todes des Angeklagten. Er starb unschuldig und unverurteilt.
Es kann nicht Aufgabe eines Rechtsstaates sein, Strafverfolgung um ihrer selbst willen zu
betreiben, wenn man erkennt, dass weder Strafverfahren zu Ende geführt werden noch Urteile
einer Vollstreckung zugeführt werden können. Die mit der Schließung der Ludwigsburger Stelle
ersparten Mittel sind sinnvoller in einer Stiftung zur Linderung der Folgen der Verbrechen
Deutschlands im zweiten Weltkrieg angelegt. Auf das im Anhang beigefügte Schreiben vom
7.1.2013 und die Antwort des Leitenden Oberstaatsanwaltes Schrimm vom 14.1.2013 wird
ausdrücklich verwiesen.
gez. Dr. Ulrich Busch
Rechtsanwalt
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